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SBR-Verfahren

Funktionsbeschreibung:

Kläranlagen nach diesem Verfahren entsprechen der DIN 4261/ EU 12566, Teil 2. Vor der biologischen Reinigungsstufe werden die Grobstoffe in separaten Kammern abgeschieden. Die biologische Reinigung übernehmen Mikroorganismen, die sich von den organischen Inhaltsstoffen im Abwasser ernähren. Diese Mikroorganismen bilden Schlammflocken, den sogenannten Belebtschlamm, der in der Anlage durch eine Belüftungseinrichtung mit Sauerstoff versorgt wird.

Vorklärung:

Die Hälfte des Volumens der Dreikammergrube dient als Vorklärung, um den Schlamm aufzunehmen und das zulaufende frische Abwasser für kurze Zeit zu speichern. In der ersten Kammer werden die Grobstoffe und in der zweiten Kammer der Überschussschlamm aus dem biologischen Teil der Anlage gelagert. In der Trennwand zwischen den Kammern sind im oberen Drittel Öffnungen angeordnet.

Biologische Reinigung und Nachklärung:

In der größten Kammer, dem Belebungsraum, wird das vorgereinigte Abwasser aus der Vorklärung behandelt. Die Öffnung in der Trennwand zur Vorklärung ist hier verschlossen um eine unkontrollierte Einleitung von ungereinigtem Abwasser zu verhindern. Zur Abwasserbehandlung werden zwei Tauchpumpen und ein Tauchbelüfter eingesetzt. Diese Aggregate sind an einem Edelstahlrahmen befestigt, der auf die Trennwand der Dreikammergrube aufgelegt wird. Über eine Programmsteuerung wird der vollautomatische Anlagebetrieb sichergestellt. Der Tauchbelüfter durchmischt das Wasser und versorgt es mit Sauerstoff, da die Mikroorganismen diesen zum veratmen benötigen. Innerhalb der ersten sechs Stunden befindet sich die Anlage in der Belüftungsphase. Hier wechseln sich die Betriebszeiten und die Pausenzeiten des Tauchbelüfters ab.

Je nach Anzahl der angeschlossenen Einwohner wird die Betriebszeit entsprechend eingestellt. Das angestaute Abwasser aus der Vorklärung wird über eine kommunizierende Röhre während der Belüftungsphase, zu fest eingestellten Zeiten, in den Belebungsraum geleitet und hier behandelt. Der entstehende Überschussschlamm wird in die zweite Kammer befördert. Die Belüftungsphase endet nach sechs Stunden. In den folgenden zwei Stunden bleibt die Belüftung angeschaltet, damit sich der Belebungsschlamm am Boden des Behälters absetzen kann. Während dieser Zeit fließt kein Abwasser aus der Vorklärung in den Belebungsraum. Über einen Schwimmer gesteuert wird das zugeflossene Wasser, aus der nun entstandenen Klarwasserzone, in den Ablauf gepumpt. Danach beginnt der Vorgang mit der Belüftungsphase erneut. Erfolgt während der Belüftungsphase kein oder nur ein geringer Zulauf, schaltet die Anlage auf Urlaubsbetrieb um. In diesem Fall reduziert sich die Belüftungszeit um 80%.

Bauweise:

Dieses Klärsystem eignet sich auch für die nachträgliche Ausrüstung von serienmäßig hergestellten Dreikammergruben in Ringbauweise und von gemauerten Rechteckgruben. In diesem Fall ist der Zulauf innerhalb des Behälters in die zweite Kammer zu führen und die Durchtrittsöffnung der Trennwand zur zweiten Kammer zu schließen. Für die Einleitung in ein Gewässer ist eine Erlaubnis gem. § 7 Wasserhaushaltgesetz (WHG) 3-fach bei der Unteren Wasserbehörde zu beantragen.

Bemessungsgrundlagen:

Gem. DIN 4261, Teil 2; z. B. 1 Wohnung (WE) = mind. 4 Personen (EW)

Vorklärung:

Pro Person (EW) = 0,310 m³ bei jährlicher Entschlammung, mind. jedoch 3,00 m³

Belebung:

Pro Person (EW) = 0,310 m³ bei Einsatz der ATB Nachrüsttechnik.

Ein Beispiel für eine SBR-Kleinkläranlage ist der AQUAmax.

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